von AZ - 21.1.2004 09:08
Aachen. Eine Amtsrichterin hat am Dienstag einen 29 Jahre alten Studenten, der im September 2000 bei einer Protestaktion [gegen die rechtsextreme Burschenschaft Libertas Brünn ( http://projekt.antifa.net/alt/themen/thema-ac-lib.htm)]dabei war, vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.
Der Mann war vor über drei Jahren anwesend, als eine größere Gruppe von Demonstranten gegen eine Veranstaltung der [rechtsextremen]Burschenschaft «Libertas Brünn» in Aachen protestierte.
Dabei bildete die Gruppe während etwa eineinhalb Stunden eine Blockadekette vor dem Verbindungshaus am Muffeter Weg. Die Burschenschaft hatte vor Ort Erstsemester zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Ein NPD-Mitglied aus Stolberg [Olliver Harf, NPD Pressesprecher - versuchte das Antifaprojekt an den Aachener Hochschulen vor einigen Jahren zu verklagen, weil es behauptet hat, dass Harf Neonazi ist und auf einer Nazidemo AntifaschistInnen mit "Eure Adresse krieg ich auch noch raus" bedroht hat] war damals maßgeblich an der Gestaltung des Abends beteiligt und will sich nun daran erinnert haben, dass der Angeklagte an der Blockadekette teilgenommen hat.
Andere Zeugen hatten den Studenten dagegen nicht wiedererkannt und hatten entgegen den Angaben des ersten Zeugen die Gruppe der Protestler auch als wesentlich kleiner in Erinnerung.
Ein Polizist konnte sich noch daran erinnern, den Angeklagten damals zu seinem Ansprechpartner auserkoren zu haben. Aber nicht etwa, weil er erkennbar der «Rädelsführer» der Gruppe gewesen sei, erklärte der Beamte.
Vielmehr habe der Student zuletzt auch dafür gesorgt, dass die an der Blockade teilnehmenden Personen eine Gasse bildeten, damit so der Zugang zum Vereinshaus wieder frei wurde. Amtsrichterin Marianne Kaulen hatte bereits vor einer Woche in dem Verfahren einen weiteren Angeklagten freigesprochen.
Im Fall des 31-Jährigen sei nicht klar geworden, ob er überhaupt bei der Aktion dabei gewesen sei, so die Richterin in Übereinstimmung mit dem Staatsanwalt. Der sah die Dinge im Fall des jüngeren Studenten aber anders, weshalb er hier auf eine Geldstrafe von 600 Euro plädiert hatte.
http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=273984
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