von AZ - 21.1.2004 08:17
Eschweiler/Düren. Mit einer «Kaffeefahrt» besonderer Art beschäftigt sich derzeit das Landgericht Aachen. Vor einer Zivilkammer ist am Donnerstag der Versuch gescheitert, einen Rechtsstreit zwischen zwei Männern unterschiedlicher politischer Couleur [Neonazi gegen Antifaschisten] beizulegen.
Hier, vor der 8. Zivilkammer, klagt ein Mann aus Düren [Büttgen] auf Widerruf und Unterlassung der Behauptung, er sei NPD-Aktivist und seine Wohnung diene als Treff für Rechtsextreme.
Das und andere Dinge soll der Beklagte aus Eschweiler am 15. Mai 2003 auf einer «antifaschistischen Kaffeefahrt» zu Wohnungen angeblicher Neonazis in der Region verbreitet haben.
1000 Euro für Flugblatt
Unter anderem habe das auf einem Flugblatt gestanden, das der Beklagte unter den Nachbarn des Klägers verteilt habe. Letzterer will nun vom Gericht ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zugesprochen bekommen.
Indes gibt der Beklagte an, keinesfalls an der «Kaffeefahrt» beteiligt gewesen zu sein noch an der Erstellung des umstrittenen Schriftstücks mitgewirkt zu haben.
Aufräumen und abrechnen
Der 39-Jährige ist aktives Mitglied der Eschweiler Bürgerinitiative «Gemeinsam gegen Neonazis». Einen Tag vor der «Kaffeefahrt» hatte er in Stolberg ein Konzert unter dem Motto «Fight Fascism» mitveranstaltet. Anderntags sei er mit Aufräumarbeiten und der Abrechnung beschäftigt gewesen, so der Beklagte.
Eine umfangreiche Beweisaufnahme in dem Verfahren steht nun im März oder April an.
http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=273298
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