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Wozu ein Rechtshilfefonds in Aachen
von EA Aachen - 17.1.2004 09:57

Es gibt einen Rechtshilfefonds fuer politische Verfahren in Aachen! Diesbezueglich hat der Ermittlungsausschuss nunmehr aufgeschrieben, wie mit den Geldern umgegangen wird (s.u). Er bittet um Weiterleitung/ Kenntnisnahme in den politischen Zusammenhaengen und natuerlich um Spenden auf das Rechtshilfe-Konto

Sparkasse Aachen
BLZ 39050000
KTN 47858105

Wozu ein Rechtshilfefonds in Aachen

In Zeiten politischer Kämpfe stoßen entsprechende Aktionen zu oft auf den Verfolgungseifer von polizeilichem Staatsschutz und Staatsanwaltschaften. Gegenwärtig (Stand Herbst 2003) sind diverse Verfahren gegen ca 50 linke AktivistInnen im Aachener Raum anhängig oder in gerichtlicher Verhandlung. Auch wenn eine Aktion wie z.B. eine Hausbesetzung von einer linken Szene bis zu etablierten Parteien unterstüzt/solidarisch begleitet wird, so trifft die juristische Aufarbeitung meistens die einzelnen AktivistInnen. Nicht jedeR AktivistIn ist reich und nicht jedeR kann sich als Einzelperson eine anwaltliche Vertretung gegen staatliche Verfolgungsmaßnahmen leisten. Daraus resultiert die Notwendigkeit, die persönlichen Konsequenzen möglichst gemeinschaftlich und solidarisch aufzufangen. Ein Teil dieses Ansinnens betrifft die finanzielle Situation der Betroffenen durch Belastungen aus politischen Verfahren.

Der Rechtshilfefonds beim Roten Büro Aachen ...

... sammelt Gelder, um aus einen gemeinsamen Fonds Belastungen und Notlagen soweit wie möglich aufzufangen, die mit der juristischen Aufarbeitung emanzipatorischer Kämfe entstanden sind . Dabei unterscheidet der Fonds nicht zwischen populären und unbekannteren Verfahren: Verfahrensspezifische Überweisungen werden so verwendet, wie jede andere allgemeine Überweisung an den Rechtshilfefonds (d.h. Stichwörter im Überweisungsträger sind sinnfrei). Die Möglichkeiten des Fonds sind in erster Linie an seiner finanziellen Lage gekoppelt. Er lebt von kleinen und großen Spenden, Daueraufträgen und auch Werbung für den Fonds ist jederzeit willkommen.
Vergabe der Mittel aus dem Rechtshilfefonds

Geld aus dem Rechtshilfefonds kann grundsätzlich an Menschen vergeben werden, denen finanzielle Probleme oder soziale Notlagen aus politischen Verfahren (Anwaltskosten etc) entstanden sind Die Gelder aus dem Fonds sind endlich. Sie werden nach solidarischen Prinzipien aufgeteilt, um die Verhältnismäßigkeit zwischen Bedarf und vorhandenen Mitteln zu wahren. Der Bedarf orientiert sich an den Ausgaben (Anwalts+Verfahrenskosten), die Betroffene haben, die sie nicht selbst übernehmen können und die nicht anderweitig gedeckt sind. Ein Bedarf kann über dem Ermittlungsausschusses (0241 5153070/ Treffen Do 20h im Roten Büro) mitgeteilt werden. Über die tatsächliche Vergabe entscheidet ein monatliches Vergabetreffen des Rechtshilfefonds unter Beachtung der insgesamt vorhandenen Mittel. Nicht übernommen werden offensichtlich unnötige Anwaltsvertretungen (z.B. überflüssiger Besuch bei der Polizei mit Anwaltsbegleitung). Eine Absprache vor jedem Verfahren mit dem Ermittlungsausschuss Aachen wird daher empfohlen. Zur regelmäßigen Teilnahme an den Vergabetreffen sind VertreterInnen politisch unabhängiger Initiativen willkommen.
Rechtshilfe-Konto
Sparkasse Aachen, BLZ 39050000, KTN 47858105

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