von klarmann - 28.12.2003 09:38
November
Aachen. Das Landgericht Aachen hat im Berufungsprozess die am 1. Oktober
gegen eine Hausbesetzerin verhängte Geldstrafe von 750 auf 600 Euro
abgeändert. Der Jugendrichter am Amtgericht war seinerzeit mit dem Urteil
über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 650 Euro hinaus
gegangen. Dabei hatte der Richter irrtümlich die von der 21-Jährigen zu
zahlende Miete zu deren Einkommen addiert. Gegen das Urteil hatte die
Studentin Rechtsmittel eingelegt. Die gestrige Berufungsverhandlung fand
statt im Schwurgerichtssaal, in dem ebenso der Prozess gegen die
Kindermörder Wirtz und Lewendel stattfindet. Die junge Frau fand das "nicht
sehr erbaulich", musste aber nicht hinter Panzerglas Platz nehmen. In den
Verhandlungspausen des Kindermord-Prozesses finden nach Angaben des Gerichts
auch andere Prozesse statt.
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