von klarmann - 28.12.2003 09:36
19.11.03 17:40
750 Eure Geldstrafe für Hausbesetzerin
Aachen. Das Amtsgericht Aachen hat eine 25-Jährige wegen der Hausbesetzung
in der Goethestraße zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.
Dass die Studentin Hausfriedensbruch begangen habe, sei erwiesen, so der
Richter heute. Auch wenn die 25-Jährige nicht am 31. Oktober 2002
widerrechtlich in das Haus Goethestraße 3 eingedrungen sei, müsse sie
gewusst haben, dass sie das Haus nicht betreten durfte. Transparente am
Gebäude hätten darauf hingewiesen, dass eine Hausbesetzung stattfand, so der
Richter.
Die Studentin war bei der polizeilichen Räumung am 20. November in dem Haus
festgenommen worden und hatte Schlafsäcke bei sich gehabt. Ihr Verteidiger
plädierte darauf, seine Mandantin freizusprechen. Sie könnte, so der Anwalt,
aufgrund einer Einladung im Haus gewesen sein. Zwar sei der Mieter
seinerzeit die Fachhochschule (FH) gewesen, jedoch habe der kurz zuvor dort
ausgezogene FH-AStA noch Räume des sonst leer stehenden Hauses genutzt
etwa für Veranstaltungen, so der Anwalt.
Wie berichtet war der Prozess am Montag vergangener Woche vertagt worden, um
eben diese Frage zu klären. Ein Mitarbeiter der FH sagte gestern aus, zwar
sei heute noch das AStA-Sekretariat im Besitz von Schlüsseln zum Gebäude.
Dennoch habe der AStA ab August 2002 also 2 Monate vor der Besetzung
kein offizielles Nutzungsrecht mehr gehabt. Die Staatsanwältin fragte daher,
warum sich Eindringlinge wie geschehen verbarrikadieren sollten, so der
AStA noch Nutzungsrechte gehabt hätte.
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