von klarmann - 28.12.2003 09:36
17.11.03 10:22
Aachen. Das Amtsgericht Aachen hat heute einen 34-Jährigen in der
Prozessserie um die Hausbesetzung in der Goethestraße zu einer Geldstrafe
von 600 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Erik G.
sich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hatte. Zwei Polizisten sagten
als Zeugen gegen ihn aus. Der Aachener war bei der polizeilichen Räumung der
Goethestraße 3 im November 2002 dort festgenommen worden und hatte einen
Schlafsack sowie eine Tasche mit persönlichen Gegenständen bei sich. Einen
von G.s Anwältin gestellten Beweisantrag, einen Vertreter des AStA der
Fachhochschule (FH) vorzuladen, um die Nutzungsrechte des Hauses zu klären,
lehnte das Gericht ab. Die Richterin glaubte zwar, dass wie berichtet
der AstA nach dessen Auszug vor der Besetzung noch Teile des FH-Gebäudes als
Lager nutzte und dort täglich seine Briefpost zugestellt wurde. Indes sah
sie keinen Grund für die Hausbesetzer, sich dort aufzuhalten. So weit sei
das Nutzungsrecht des AStAs nicht gegangen, selbst wenn er mit den Besetzern
sympathisiert habe, sagte die Richterin. Erik G. will Revision gegen das
Urteil einlegen.
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