Aktuell
600 Euro Geldstrafe für Hausbesetzer
von klarmann - 28.12.2003 09:36

17.11.03 10:22

Aachen. Das Amtsgericht Aachen hat heute einen 34-Jährigen in der Prozessserie um die Hausbesetzung in der Goethestraße zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass Erik G. sich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hatte. Zwei Polizisten sagten als Zeugen gegen ihn aus. Der Aachener war bei der polizeilichen Räumung der Goethestraße 3 im November 2002 dort festgenommen worden und hatte einen Schlafsack sowie eine Tasche mit persönlichen Gegenständen bei sich. Einen von G.s Anwältin gestellten Beweisantrag, einen Vertreter des AStA der Fachhochschule (FH) vorzuladen, um die Nutzungsrechte des Hauses zu klären, lehnte das Gericht ab. Die Richterin glaubte zwar, dass ­ wie berichtet ­ der AstA nach dessen Auszug vor der Besetzung noch Teile des FH-Gebäudes als Lager nutzte und dort täglich seine Briefpost zugestellt wurde. Indes sah sie keinen Grund für die Hausbesetzer, sich dort aufzuhalten. So weit sei das Nutzungsrecht des AStAs nicht gegangen, selbst wenn er mit den Besetzern sympathisiert habe, sagte die Richterin. Erik G. will Revision gegen das Urteil einlegen.

[© Klarmann; für AN; nachdem im November durch einen Datenfehler Inhalte des Weblog »Klarmanns Welt« gelöscht wurden, dokumentieren wir hier eine Auswahl von in unserem Archiv vorliegenden Artikel]

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