von s.p.u.n.k Aachen - 27.10.2004 11:16
Der NPD-Nazi Kunkel ist ja bekannt für seine Ausfälle - die bisher meist doch nur verbaler Art waren (meistens Bedrohungen und Beschimpfungen, nur selten wie z.b. beim Antifakonzert im September griff er tatsächlich Menschen an, die Militanz überliess meistens er den Schlägern der Kameradschaft Aachener Land).
Nun lässt ein Bericht des freien Journalisten Klarmann ( http://myblog.de/comment.php?blog=klarmann&id=444031) bzw. der AZ ( http://www.aachener-zeitung.de/sixcms/detail.php?id=401891) vermuten, dass der Neonazi wegen Körperverletzung vor Gericht steht - er hat anscheinend einen Jugendlichen vor seiner Haustür angegriffen und gewürgt.
Die ZeugInnen des Vorfalls haben aber anscheinend die Aussagen "vergessen" bzw. bestreiten, diese jemals gemacht zu haben - ob da wohl jemand "überzeugend" nachgeholfen hat?
Der AZ-Bericht:
Zeugen hatten plötzlich Gedächtnislücken
Stolberg/Eschweiler. Unerwartete Ausmaße nimmt die Verhandlung gegen einen jetzt 53-jährigen Stolberger ein, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im September 2003 einen zur Tatzeit 13-jährigen Jugendlichen gewürgt zu haben.
Gegen den verhängten Strafbefehl über 30 Tagessätze zu 20 Euro hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt.
Gestern verstrickten sich die Zeugen in ihren Vernehmungen vor der Strafkammer des Eschweiler Amtsgerichtes derart in Widersprüche, dass auf Antrag der Verteidigung weitere Zeugen gehört werden müssen - darunter die vernehmenden Polizeibeamten sowie die diensthabende Ärztin in der Notfallaufnahme des Bethlehem-Krankenhauses, die Aussagen über den Grad einer Verletzung des Opfers tätigen solle.
Dass eine solche vorgelegen hat, wird von dem Verteidiger angezweifelt, der der Staatsanwaltschaft vorwarf, nur deshalb so hart mit seinem Mandaten ins Gericht zu gehen, weil dieser Mitglied der NPD sei. So habe entgegen sonstiger Gepflogenheiten nicht das Stolberger Kriminalkommissariat, sondern der Staatsschutz von Kripo und Staatsanwaltschaft die Untersuchung geführt.
Den Vorwurf einer Sonderbehandlung im Vergleich zu nicht politisch engagierten Angeklagten wies Richterin Sibylle Mähr zurück: «Der Angeklagte hat einen Strafbefehl erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Das ist eine ganz normale Verhandlung.»
Unstrittig ist, dass der Angeklagte, der zu den Vorhaltungen selbst keine Stellung bezog, am Abend des 20.September mit Freunden von einer Veranstaltung im Umfeld der Wehrmachtsausstellung in Dortmund und einem «Absacker» in einer Stolberger Gaststätte zu seiner Wohnung zurückkehrte. Vor der Haustüre hielt sich eine Clique Jugendlicher auf, die er unter Androhung des Einschaltens der Polizei wortstark vertrieb.
Laut Aussage des Angeklagten gegenüber der Polizei habe er dabei den 13-Jährigen «in eher freundschaftlicher Umarmung» auf die gegenüberliegende Straßenseite geleitet, als die Gruppe nur widerwillig und unter Pöbeleien dieser Aufforderung gefolgt sei. Zu einer Verletzung, so interpretierte der Verteidiger, sei es dabei nicht gekommen. Der Bericht aus dem Krankenhaus führte zwar eine schmerzhafte Druckstelle im Halsbereich, jedoch keine Hämatome, keine Prellungen und keine Atemwegsbeschwerden auf.
Gegenüber der Polizei, die vom Bruder des Opfers alarmiert worden war, weil der 13-Jährige unter Schmerzen gelitten habe, hatte der Angeklagte erklärt, dass seine minderjährige Tochter sich durch die Jugendlichen geängstigt fühlte. Wiederholt würden Antifaschisten vor seiner Haustüre demonstrieren, was ihn zum Einschreiten veranlasst habe.
In Widersprüche verwickelten sich dann die Zeugen in ihren Aussagen. Während das Opfer und sein Bruder noch aussagten, die Attacke gegen den Hals erlebt bzw. gesehen zu haben, konnten sich zwei weitere Zeugen der Anklage - darunter auch der heutige Freund der Tochter des Angeklagten - an die Tat nicht mehr erinnern.
Auch die Vorhaltungen ihrer bei der Polizei gemachten Aussagen durch die Richterin trugen nicht zum Erinnerungsvermögen bei. Im Gegenteil: Die beiden bestritten ebenso wie der Bruder, Teile dieser Aussagen überhaupt getroffen zu haben. Diese Widersprüche bezogen sich ebenso auf ihre angeblich eigenen Beobachtungen wie auf die Behauptung, der 53-Jährige habe eine Pistole und Handschellen bei sich getragen.
Trotz des Vorhaltes, dass die Jugendlichen ihre Aussagen selbst als gelesen unterschrieben hatten, blieben sie vor Gericht bei der Darstellung, sie gar nicht getätigt zu haben.
Ebenso widersprüchlich waren die Aussagen der Zeugen der Verteidigung vor Gericht. Die Ehefrau eines Kumpans des Angeklagten, die ihn nach Hause gefahren hatte, behauptete, das Geschehen durch die Frontscheibe beobachtet zu haben, während zwei weitere Mitfahrer davon sprachen, dass das Auto in die entgegengesetzte Richtung geparkt war. Die beiden Männer waren ausgestiegen, um dem 53-Jährigen notfalls beizustehen. Alle drei Zeugen wollten jedoch nicht gesehen haben, dass der Angeklagte einen Jugendlichen überhaupt berührt habe.
Die Hauptverhandlung wird am 12.November fortgesetzt.
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