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Nutzungsrechte von Goethestraße ungeklärt? [update]
von klarmann - 28.12.2003 09:35

10.11.03 21:21

Aachen. Droht der Prozessserie wegen der Hausbesetzung in der Goethestraße eine unerwartete Wende? Gestern wurde ein Prozess wegen Klärungsbedarf über die Miet- und Nutzungsrechte vertagt.
Vor dem Amtsgericht Aachen hatte sich am Montag eine Studentin wegen Hausfriedensbruch zu verantworten. Erschienen war sie ohne Anwalt und verteidigte sich selbst. Vorgeworfen wird der 25-Jährigen, am 31. Oktober 2002 in das Haus Goethestraße 3 "eingedrungen" und bei der polizeilichen Räumung am 20. November dort "angetroffen" worden zu sein. Dabei habe sie eine Matratze, einen Kassettenrekord und Schlafsäcke bei sich gehabt. Mehrere Zeugen ­ Polizeibeamte, Mitarbeiter von Fachhochschule (FH) und der Hausverwaltung des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ­ sagten gegen sie aus.
Dennoch vertagte das Amtgericht den Prozess. Der Richter sah noch Klärungsbedarf wegen der Miet- und Nutzungsrechte des Hauses. Zwar war der Mieter seinerzeit die FH, jedoch nutzte wohl der kurz zuvor dort ausgezogene FH-AStA bis zur Besetzung noch regulär Räume des sonst leer stehenden Hauses etwa als Lagerstätte für Mobiliar. Denn wenige Monate vor der Besetzung residierte in der Goethestraße 3 noch der FH-AStA. Wegen eines geplanten Verkaufs musste er damals ausziehen, mittlerweile erwägt die FH aber, das Haus wieder selbst zu nutzen.
Der Richter will nun FH- und AStA-Vertreter als Zeugen befragen. Hätte der FH-AStA nämlich über Schlüssel zum Gebäude verfügt, sei fraglich, ob in der Nacht zum 31. Oktober das Haus widerrechtlich oder mit Zustimmung der Nutzer betreten wurde, so das Gericht. Denn es habe an den Schlössern keine Aufbruchspuren gegeben. Zudem hatte sich der FH-AStA solidarisch mit den Besetzer erklärt.
Auffällig: Bei der Räumung hatte die Polizei im Haus 19 Personen festgenommen. Indes wurde nach Recherchen der "Nachrichten" das Verfahren gegen einen Vertreter des FH-AStA eingestellt. Er hatte geltend gemacht, kurz vor der Polizeiaktion das Haus betreten zu haben, etwa um die seinerzeit immer noch dort zugestellten Tageszeitungen und Postsendungen abzuholen.
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