von klarmann - 28.12.2003 09:35
10.11.03 21:21
Aachen. Droht der Prozessserie wegen der Hausbesetzung in der Goethestraße
eine unerwartete Wende? Gestern wurde ein Prozess wegen Klärungsbedarf über
die Miet- und Nutzungsrechte vertagt.
Vor dem Amtsgericht Aachen hatte sich am Montag eine Studentin wegen
Hausfriedensbruch zu verantworten. Erschienen war sie ohne Anwalt und
verteidigte sich selbst. Vorgeworfen wird der 25-Jährigen, am 31. Oktober
2002 in das Haus Goethestraße 3 "eingedrungen" und bei der polizeilichen
Räumung am 20. November dort "angetroffen" worden zu sein. Dabei habe sie
eine Matratze, einen Kassettenrekord und Schlafsäcke bei sich gehabt.
Mehrere Zeugen Polizeibeamte, Mitarbeiter von Fachhochschule (FH) und der
Hausverwaltung des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sagten gegen sie aus.
Dennoch vertagte das Amtgericht den Prozess. Der Richter sah noch
Klärungsbedarf wegen der Miet- und Nutzungsrechte des Hauses. Zwar war der
Mieter seinerzeit die FH, jedoch nutzte wohl der kurz zuvor dort ausgezogene
FH-AStA bis zur Besetzung noch regulär Räume des sonst leer stehenden Hauses etwa als Lagerstätte für Mobiliar. Denn wenige Monate vor der Besetzung
residierte in der Goethestraße 3 noch der FH-AStA. Wegen eines geplanten
Verkaufs musste er damals ausziehen, mittlerweile erwägt die FH aber, das
Haus wieder selbst zu nutzen.
Der Richter will nun FH- und AStA-Vertreter als Zeugen befragen. Hätte der
FH-AStA nämlich über Schlüssel zum Gebäude verfügt, sei fraglich, ob in der
Nacht zum 31. Oktober das Haus widerrechtlich oder mit Zustimmung der Nutzer
betreten wurde, so das Gericht. Denn es habe an den Schlössern keine
Aufbruchspuren gegeben. Zudem hatte sich der FH-AStA solidarisch mit den
Besetzer erklärt.
Auffällig: Bei der Räumung hatte die Polizei im Haus 19 Personen
festgenommen. Indes wurde nach Recherchen der "Nachrichten" das Verfahren
gegen einen Vertreter des FH-AStA eingestellt. Er hatte geltend gemacht,
kurz vor der Polizeiaktion das Haus betreten zu haben, etwa um die
seinerzeit immer noch dort zugestellten Tageszeitungen und Postsendungen
abzuholen.
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