von klarmann - 28.12.2003 09:34
07.10.03 14:55
Aachen. Das Amtsgericht Aachen hat heute in der Prozessserie um die
Hausbesetzer der Goethestraße eine Studentin verwarnt. Die Jugendrichterin
sah es zwar als erwiesen an, dass die 21-Jährige an der Besetzung
teilgenommen und sich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hatte, hob
aber dennoch den Strafbefehl über 750 Euro auf. Gegen diesen hatte die
Studentin Widerspruch eingelegt. Sie muss nun 50 Stunden gemeinnützige
Arbeit leisten. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. Die
Verteidigung hatte einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Die
Staatsanwaltschaft sah indes deren Mittäterschaft als bewiesen an und hatte
darauf plädiert, sie zu verwarnen und zu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu
verurteilen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Jugendrichterin
waren damit der Jugendgerichtshilfe gefolgt, wonach die während der Tatzeit
20 Jahre alte Studentin als Heranwachsende einzustufen sei, deren
Persönlichkeit noch nicht gefestigt genug sei, um sie nach
Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Die Richterin verwies zudem darauf,
die "politische Zielsetzung" der Besetzer und deren Wille, ein Soziales
Zentrum aufzubauen, seien durchaus "anzuerkennen". Dennoch handele es sich
bei der Besetzung um eine Straftat, mit der man sich "über den Willen des
Hauseigentümers" gesetzt habe. Insgesamt hatten neun Zeugen in dem Verfahren
ausgesagt, das am 5. August vertagt worden war. Die 21-jährige Würselenerin
hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.
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