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Hausbesetzerin verwarnt
von klarmann - 28.12.2003 09:34

07.10.03 14:55

Aachen. Das Amtsgericht Aachen hat heute in der Prozessserie um die Hausbesetzer der Goethestraße eine Studentin verwarnt. Die Jugendrichterin sah es zwar als erwiesen an, dass die 21-Jährige an der Besetzung teilgenommen und sich des Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hatte, hob aber dennoch den Strafbefehl über 750 Euro auf. Gegen diesen hatte die Studentin Widerspruch eingelegt. Sie muss nun 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Staatskasse. Die Verteidigung hatte einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Die Staatsanwaltschaft sah indes deren Mittäterschaft als bewiesen an und hatte darauf plädiert, sie zu verwarnen und zu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verurteilen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Jugendrichterin waren damit der Jugendgerichtshilfe gefolgt, wonach die während der Tatzeit 20 Jahre alte Studentin als Heranwachsende einzustufen sei, deren Persönlichkeit noch nicht gefestigt genug sei, um sie nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Die Richterin verwies zudem darauf, die "politische Zielsetzung" der Besetzer und deren Wille, ein Soziales Zentrum aufzubauen, seien durchaus "anzuerkennen". Dennoch handele es sich bei der Besetzung um eine Straftat, mit der man sich "über den Willen des Hauseigentümers" gesetzt habe. Insgesamt hatten neun Zeugen in dem Verfahren ausgesagt, das am 5. August vertagt worden war. Die 21-jährige Würselenerin hatte sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.
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