von klarmann - 28.12.2003 09:32
01.10.03 18:15
Aachen. Das Amtsgericht Aachen hat heute in der Prozesserie um die
Hausbesetzer der Goethestraße eine Studentin zu einer Geldstrafe von 750
Euro verurteilt. Damit ging der Jugendrichter, der wegen der Reife der
Angeklagten Erwachsenenstrafrecht anwendete, über das von der
Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß von 650 Euro hinaus. Der Richter sah
es als erwiesen an, dass Barbara H. als "Mittäterin" am "gemeinschaftlichen
Hausfriedensbruch" teilgenommen und nicht nur die Besetzer unterstützt
hatte. Festgenommen worden war die Studentin bei der Räumung am 20. November und hatte währenddem einen Schlafsack und ihren Rucksack mit persönlichen
Gegenständen dabei. Während die Staatsanwaltschaft ebenso in ihrem Plädoyer
(vgl. (Kommentar) von H.s Täterschaft ausging, hatte die Verteidigerin auf
Freispruch plädiert. Es gebe weder Beweise, dass ihre Mandantin zu Beginn
der Besetzung am 31. Oktober in das Haus eingedrungen sei, noch seien
Schlaf- und Rucksack bei der Festnahme ausreichende Belege dafür, dass die
Studentin an der Besetzung teilgenommen habe. Sie könne auch die Besetzer
nur kurz besucht haben. Zuvor hatten indes fünf Polizeibeamte und eine
Mitarbeiterin des das Haus verwaltenden Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB)
NRW mit ihren Zeugenaussagen H. belastet. Sie selbst hatte keine Aussage zum
Tatvorwurf gemacht.
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